Wir übernehmen für Sie das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, Ihre laufende Lohnabrechnung und das Erstellen von Lohnsteueranmeldungen.
Lohn - Standard
Lohnabrechnung je Mitarbeiter
zusätzliche Arbeitgeberabrechnung
Auszahlungsübersicht der monatlichen Verbindlichkeiten, Nettoüberweisung, Lohnsteuern, Sozialversicherung
Monatslohnjournal
Versand der Beitragsnachweise per Dakota
sämtliche DeüV-Meldungen
Lohnsteueranmeldung via Elsterverfahren
Lohnsteuerbescheinigungen für Mitarbeiter via Elsterverfahren
Alle Daten werden revisionssicher gemäß der behördlichen Anforderungen und Bestimmungen gespeichert und elektronisch aufbewahrt und auf CD, Datei per Email oder in Papierform für Sie zur Verfügung gestellt.
Lohn - Plus
Enthält Lohn - Standard und folgende zusätzliche Leistungen
Disketten-Clearing Datei für Onlinebanking
Abwicklung von Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen usw.
Verrechnung von variablen Lohnbestandteilen
Dienstwagenregelung 1% und 0,03% Wohnung-Arbeitsstätte
Zeitkontenführung mit Andruck des aktuellen Standes auf der Gehaltsabrechnung
Andruck und Verwaltung von Urlaubsansprüchen auf der Gehaltsabrechnung
Schätzlauf für die Sozialversicherung
Abschlagszahlungen
Altersteilzeitabrechnungen
Lohnpfändungen
Rückrechnungen auf Vormonate
Berechnung von Direktversicherungen und Pensionskassen
Lohnauswertungen: Kostenstellenliste, Resturlaubsansprüche, Rückstellung Urlaub usw.
Alle Daten werden revisionssicher gemäß der behördlichen Anforderungen und Bestimmungen gespeichert und elektronisch aufbewahrt und auf CD, Datei per Email oder in Papierform für Sie zur Verfügung gestellt.
Lohn - Exklusiv
Enthält Lohn - Plus und folgende zusätzliche Leistungen
Schnittstelle zur Direktübernahme in ihre Buchhaltung
Übernahme ihrer Tarifdaten und damit verbundene Tarifanpassungen
sämtliches Bescheinigungswesen
Jahresmeldung an die jeweilige Berufsgenossenschaft
Erstellen der Jahreslohnkonten
Jährliche Meldung der Schwerbehindertenabgabe
Korrespondenz mit Versicherungen und Krankenkassen
Erstellen der Erstattungsanträge aus dem Umlageverfahren U1 und U2
Unterstützung bei Prüfungen durch die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und das Finanzamt, auf Wunsch können diese Prüfungen in unserem Hause stattfinden.
Alle Daten werden revisionssicher gemäß der behördlichen Anforderungen und Bestimmungen gespeichert und elektronisch aufbewahrt und auf CD, Datei per Email oder in Papierform für Sie zur Verfügung gestellt.
§ Hinweis
Alle Leistungen für Lohn- und Gehaltsabrechnungen erbringen wir im zulässigen Umfang gemäß § 6,Nr. 3 und 4 StBerG. Das Steuerberatungsgesetz verbietet grundsätzlich die unbefugte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen: a) Gemäß § 6 Nr. 3 StBerG ist die “Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind”, jedermann erlaubt. Solche erlaubnisfreien Arbeiten sind dann gegeben, wenn Buchungen, Grundaufzeichnungen, Übersichten oder Abschlüsse ausschließlich aufgrund vorkontierter Belege und/oder anderer verbindlicher Weisungen des Auftraggebers ohne jede Abänderung vorgenommen bzw. erstellt werden oder Grundaufzeichnungen rein mechanisch ausgewertet werden. Die Tätigkeit ist somit auf manuell oder maschinell durchführbare Schreib- und Rechenarbeiten beschränkt; nicht erlaubt ist das Kontieren von Belegen. b) Gemäß § 6 Nr. 4 StBerG dürfen Personen, die die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf bestanden haben, darüber hinaus: laufende Geschäftsvorfälle verbuchen und die zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz versehen (kontieren) die laufende Lohnbuchhaltung übernehmen. Dazu zählt z.B. die Feststellung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraums, die Ermittlung des Lohnsteuerbetrags, die Eintragung des Arbeitslohns und der Lohnsteuer im Lohnkonto und die Ausfertigung der Lohnsteueranmeldung. Diese Befugnis zur laufenden Buchführung berechtigt aber nicht zu weiterer geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen, wie z.B. der Errichtung der Buchführung und der Lohnkonten der Erstellung des auf die betrieblichen Belange abgestellten Kontenplans der Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und anderer Steuererklärungen der Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Tätigkeiten bleiben nach wie vor den Steuerberatenden Berufen vorbehalten.