Lohn & Gehalt

Lohn & Gehalt

Wir übernehmen für Sie das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, Ihre laufende Lohnabrechnung und das Erstellen von Lohnsteueranmeldungen.

Lohn - Standard
Lohnabrechnung je Mitarbeiter

zusätzliche Arbeitgeberabrechnung

Auszahlungsübersicht der monatlichen Verbindlichkeiten, Nettoüberweisung, Lohnsteuern, Sozialversicherung

Monatslohnjournal

Versand der Beitragsnachweise per Dakota

sämtliche DeüV-Meldungen

Lohnsteueranmeldung via Elsterverfahren

Lohnsteuerbescheinigungen für Mitarbeiter via Elsterverfahren

Alle Daten werden revisionssicher gemäß der behördlichen Anforderungen und Bestimmungen gespeichert und elektronisch aufbewahrt und auf CD, Datei per Email oder in Papierform für Sie zur Verfügung gestellt.

Lohn - Plus
Enthält Lohn - Standard und folgende zusätzliche Leistungen

Disketten-Clearing Datei für Onlinebanking

Abwicklung von Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen usw.

Verrechnung von variablen Lohnbestandteilen

Dienstwagenregelung 1% und 0,03% Wohnung-Arbeitsstätte

Zeitkontenführung mit Andruck des aktuellen Standes auf der Gehaltsabrechnung

Andruck und Verwaltung von Urlaubsansprüchen auf der Gehaltsabrechnung

Schätzlauf für die Sozialversicherung

Abschlagszahlungen

Altersteilzeitabrechnungen

Lohnpfändungen

Rückrechnungen auf Vormonate

Berechnung von Direktversicherungen und Pensionskassen

Lohnauswertungen: Kostenstellenliste, Resturlaubsansprüche, Rückstellung Urlaub usw.

Alle Daten werden revisionssicher gemäß der behördlichen Anforderungen und Bestimmungen gespeichert und elektronisch aufbewahrt und auf CD, Datei per Email oder in Papierform für Sie zur Verfügung gestellt.

Lohn - Exklusiv
Enthält Lohn - Plus und folgende zusätzliche Leistungen

Schnittstelle zur Direktübernahme in ihre Buchhaltung

Übernahme ihrer Tarifdaten und damit verbundene Tarifanpassungen

sämtliches Bescheinigungswesen

Jahresmeldung an die jeweilige Berufsgenossenschaft

Erstellen der Jahreslohnkonten

Jährliche Meldung der Schwerbehindertenabgabe

Korrespondenz mit Versicherungen und Krankenkassen

Erstellen der Erstattungsanträge aus dem Umlageverfahren U1 und U2

Unterstützung bei Prüfungen durch die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und das Finanzamt, auf Wunsch können diese Prüfungen in unserem Hause stattfinden.

Alle Daten werden revisionssicher gemäß der behördlichen Anforderungen und Bestimmungen gespeichert und elektronisch aufbewahrt und auf CD, Datei per Email oder in Papierform für Sie zur Verfügung gestellt.

§ Hinweis

Alle Leistungen für Lohn- und Gehaltsabrechnungen erbringen wir im zulässigen Umfang gemäß § 6,Nr. 3 und 4 StBerG. Das Steuerberatungsgesetz verbietet grundsätzlich die unbefugte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen: a) Gemäß § 6 Nr. 3 StBerG ist die “Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind”, jedermann erlaubt. Solche erlaubnisfreien Arbeiten sind dann gegeben, wenn Buchungen, Grundaufzeichnungen, Übersichten oder Abschlüsse ausschließlich aufgrund vorkontierter Belege und/oder anderer verbindlicher Weisungen des Auftraggebers ohne jede Abänderung vorgenommen bzw. erstellt werden oder Grundaufzeichnungen rein mechanisch ausgewertet werden. Die Tätigkeit ist somit auf manuell oder maschinell durchführbare Schreib- und Rechenarbeiten beschränkt; nicht erlaubt ist das Kontieren von Belegen. b) Gemäß § 6 Nr. 4 StBerG dürfen Personen, die die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf bestanden haben, darüber hinaus: laufende Geschäftsvorfälle verbuchen und die zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz versehen (kontieren) die laufende Lohnbuchhaltung übernehmen. Dazu zählt z.B. die Feststellung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraums, die Ermittlung des Lohnsteuerbetrags, die Eintragung des Arbeitslohns und der Lohnsteuer im Lohnkonto und die Ausfertigung der Lohnsteueranmeldung. Diese Befugnis zur laufenden Buchführung berechtigt aber nicht zu weiterer geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen, wie z.B. der Errichtung der Buchführung und der Lohnkonten der Erstellung des auf die betrieblichen Belange abgestellten Kontenplans der Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und anderer Steuererklärungen der Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Tätigkeiten bleiben nach wie vor den Steuerberatenden Berufen vorbehalten.
   
           
         
        

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